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Tätigkeitsschwerpunkt

Tätigkeitsschwerpunkte der Ärztekammer im Überblick:

Ärztliche Fortbildung in Bremen

Ärztliche Fortbildungen werden im Land Bremen von der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Ärztekammer Bremen, den Fachkliniken der Krankenhäuser, den niedergelassenen Ärzten, den Medizinisch Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und den verschiedenen Berufsverbände der Ärzte angeboten.

Veranstalter von ärztlichen Fortbildungen haben die Möglichkeit ihre Fortbildungsveranstaltungen von der Akademie anerkennen zu lassen. Es werden grundsätzlich nur Veranstaltungen anerkannt, die vorab bei der Akademie gemeldet werden. Die Akademie kann nur Fortbildungen anerkennen, die im Lande Bremen stattfinden.

Nach der Fortbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen können Ärztinnen und Ärzte von der Ärztekammer ein Fortbildungszertifikat erhalten. Weitere Informationen wie Antragformulare, Hinweise zur Anerkennung bereits durchgeführter Fortbildungen von der Ärztekammer Bremen für das Fortbildungszertifkat und den aktuellen Fortbildungskalender finden Sie im Bereich Fortblildung der Website der Ärztekammer Bremen unter www.aekhb.de.

Ärztliche Weiterbildung in Bremen

Nach dem Abschluss des Medizinstudiums können Ärztinnen und Ärzte eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt (z. B. Allgemeinarzt, Internist, Chirurg, Frauenarzt, Kinder- und Jugendarzt) anstreben. Dazu ist eine mehrjährige Weiterbildung erforderlich. Sie findet unter Anleitung erfahrener Ärztinnen und Ärzte statt, die von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugt worden sind. Jede Weiterbildung zum Facharzt wird mit einer Prüfung abgeschlossen.

Die Ärztekammer Bremen überwacht die Kriterien der Weiterbildung, führt die Prüfungen durch und erteilt mit der Urkunde die Berechtigung, den Facharzttitel führen zu dürfen.

Neben der Weiterbildung zum Facharzt gibt es zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten, etwa Schwerpunktqualifikationen innerhalb eines Fachgebiets (z. B. Gastroenterologie und Kardiologie für Internisten, Unfallchirurgie für Chirurgen, Neonatologie in der Kinderheilkunde und Jugendmedizin) oder auch Zusatzbezeichnungen (z. B. Ärztliches Qualitätsmanagement, Chirotherapie, Homöopathie, Umweltmedizin).

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement

Die Bedeutung von Qualitätssicherung (QS) und Qualitätsmanagement (QM) hat sich im Laufe der vergangenen Jahre nachhaltig verändert. Dabei steht eine immer stärkere Orientierung von internen QS/QM-Verfahren hin zu externen Vergleichen im Vordergrund. Ein wesentliches Anliegen ist dabei die Verbesserung der Transparenz für die Patientinnen und Patienten in den Behandlungsabläufen.

Damit die Einheitlichkeit qualitätssichernder Regeln für die ärztliche Berufsausübung in Praxis und Klinik gewahrt werden kann, haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung gegründet. Die ÄZQ (www.aezq.de) hat wichtige Beiträge zu den Themen Richtlinien, Leitlinien und Patienteninformationen erarbeitet.

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement haben im Land Bremen eine gute Tradition. So konnten mit dem Modellprojekt "Qualitätssicherung im Krankenhaus" erste wichtige Erfahrungen gemacht werden. Diese  konnten durch das Verbundprojekt "Qualitätsverbesserung durch Audits/Visitationen" vertieft und erweitert werden und bilden heute die Grundlage für die Einführung neuer Verfahren und Methoden.

Zur Förderung und Unterstützung dieser Aktivitäten hat die Ärztekammer Bremen die Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement" eingeführt und bietet bereits seit 1996 erfolgreich Fort- und  Weiterbildungsangebote in diesem Bereich an.

Die aktuelle Entwicklung wird vom Ausschuß Qualitätssicherung der Ärztekammer beraten und begleitet. Auf der Grundlage des § 8 a des Bremischen Heilberufsgesetzes hat die Ärztekammer Richtlinien zur Qualitätssicherung beschlossen.

Arztrecht in Bremen

Die Ärztekammer Bremen gibt einen Sammelband mit allen für Ärztinnen und Ärzte wichtigen rechtlichen Regelungen heraus. Hier finden Sie eine Übersicht mit kurzen Inhaltsbeschreibungen, die vollständigen Rechtstexte und Unterlagen finden Sie als PDF-Dateien im Bereich Arztrecht der Website der Ärztekammer Bremen unter www.aekhb.de.

Bundesgesetze

Wichtige Gesetzestexte wie die Bundesärzteordnung, die Approbationsordnung oder die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Landesrecht

Bremischen Heilberufsgesetz, das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Verordnung über die Ethikkommission des Landes Bremen oder das Gesetz über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen.

Satzungsrecht der Ärztekammer Bremen

Satzung der Ärztekammer Bremen (inklusive Regelungen zum Beitrag), Geschäftsordnung, Gebührenordnung, Schlichtungsordnung sowie die Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen

Berufsordung

Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen sowie die Richtlinie zur Verschreibung psychotroper Medikamente.

Weiterbildungsrecht

Vollständige Weiterbildungsordnung mit allen dazu gehörenden Richtlinien

Fortbildungsrecht

Fortbildungsordnung, in der die Voraussetzungen für das allgemeine Fortbildungszertifikat der Ärztekammer Bremen geregelt sind. Neben der Fortbildungsordnung sind die Qualifikationsnachweise wichtig, beispielsweise für Akupunktur, für den Rettungsdienst, für die verkehrsmedizinische Begutachtung, für die Ernährungsmedizin, für suchmedizinische Grundversorgung usw.

Recht der Qualitätssicherung

Aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers: zur Organtransplantation, zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und in medizinischen Laboratorien.
Qualitätssicherungsregelungen der Ärztekammer Bremen: Richtlinien zur Qualitätssicherung ambulanter Operationen sowie bei endoskopischen Eingriffen, Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, Leitlinie zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2.

Satzung des Versorgungswerks

Rechtliche Grundlage des Versorgungswerks

Rechtliche Regelungen für Arzthelferinnen

Auszug aus dem Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungsverordnung für Arzthelferinnen sowie die Prüfungsordnung. Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses

Berufsweg Arzthelferin

Die Ärztekammer Bremen ist nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung zum Beruf der Arzthelferin zuständig. Die ordnungsgemäße Ausbildung wird von der Ärztekammer begleitet, sie prüft beispielsweise auch jeden Ausbildungsvertrag und trägt ihn in ein Verzeichnis ein. Ein Prüfungsausschuss der Ärztekammer Bremen führt die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung durch.

Ausbildungsplatzbörse

Die Ärztekammer hilft bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen. Wenn Sie eine Auszubildende oder einen Ausbildungsplatz suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Informationen für Patienten

Die Ärztekammer Bremen bietet allen Patientinnen und Patienten Informationen zu unterschiedlichsten Fragestellungen wie z.B. "Patientenrechte", "Patientenbeschwerden" oder "Arzthaftung" an.

Informationen über Krankheiten

Es gibt zur Zeit eine Fülle von Patienteninformationen über Behandlungsalternativen von den verschiedensten Anbietern. Nicht alle diese Informationen haben eine gute Qualität, und nur ein kleiner Teil basiert auf hochwertigen wissenschaftlichen Nachweisen. Aus diesem Grunde wurde das Instrument "DISCERN" (www.discern.de) entwickelt. Es soll dem Nutzer von Patienteninformationen helfen, die Qualität von Patienteninformationen über Behandlungsalternativen einzuschätzen.

Die Ärztekammer Bremen selbst gibt keine schriftlichen Informationen über Krankheiten heraus. Die Ärztekammer Bremen empfiehlt aber, sich über das von allen Ärztekammern gemeinsam betriebene Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) über Krankheiten zu informieren. Das Ärztliche Zentrum gibt ausschließlich ärztlich geprüfte Informationen heraus. Sie können diese Informationen über die Website der ÄZQ www.aezq.de oder direkt über www.patienten-information.de erreichen.

Das Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen

Durch die Rentenreformgesetze 1957 wurde den Angehörigen der Freien Berufe und somit auch den Ärzten/innen die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verwehrt. Deshalb wurden berufsständische Versorgungswerke geschaffen, um Berufsunfähigkeit und Alter finanziell abzusichern und Hinterbliebenenversorgung sicherzustellen. Das 1967 gegründete Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen arbeitet nach dem sogenannten offenen Kapitaldeckungsverfahren. Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Bremen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen, werden Pflichtmitglied in unserem Versorgungswerk. Die Satzung sieht nur wenige Ausnahmen vor.

Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung der Ärztekammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, das als Sondervermögen getrennt verwaltet wird. Die Präsidentin der Ärztekammer vertritt das Versorgungswerk gerichtlich und außergerichtlich. Es hat die Aufgabe, für die Angehörigen der Ärztekammer und ihre Familienmitglieder Versorgungsleistungen nach Maßgabe der Satzung zu gewähren. Die Körperschaftsaufsicht des Versorgungswerks obliegt dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales. Die Versicherungsaufsicht wird vom Senator für Finanzen ausgeübt.

Zuständige Verwaltungsorgane sind die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen sowie der Aufsichtsausschuss und der Verwaltungsausschuss des Versorgungswerks.

Für das Versorgungswerk sind sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich tätig und stehen Ihnen zur Beratung und Erledigung Ihrer Versorgungsangelegenheiten zur Verfügung.