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Qualität

Aktuelle Qualitätsberichte für alle Krankenhäuser

Zugelassene Krankenhäuser sind nach § 137 SGB V verpflichtet alle 2 Jahre, einen strukturierten Qualitätsbericht zuletzt im Jahr 2007 für das Jahr 2006 zu erstellen. Diese Berichte erhalten die Landesverbände der Krankenkassen, die Landesverbände der Ersatzkassen sowie der Verband der privaten Krankenversicherung mit der Auflage, diese Berichte im Internet zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Qualitätsberichte 2006 muss spätestens bis zum 31. Oktober 2007 erfolgen.

Der Inhalt und die Struktur dieser im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden Qualitätsberichte wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie der Berufsorganisation der Pflegeverbände in einer Vereinbarung geregelt.


Die Ziele dieser Qualitätsberichte sind:

1. Information und Entscheidungshilfe für Versicherte und Patienten im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,

2. Eine Orientierungshilfe bei der Einweisung und Weiterbetreuung der Patienten, insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen,

3. Die Möglichkeit für die Krankenhäuser, ihre Leistungen nach Art, Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar darzustellen.

Die Qualitätsberichte aller Krankenhäuser im Land Bremen finden Sie hier:

Qualitätsberichte
AMEOS Klinik Dr. Heines (PDF)
DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus gGmbH (PDF)
DRK-Krankenhaus Am Bürgerpark (PDF)
Klinikum Bremen-Mitte gGmbH (PDF)
Klinikum Bremen-Nord gGmbH (PDF)
Klinikum Bremen-Ost gGmbH (PDF)
Klinikum Bremerhaven - Reinkenheide (PDF)
Klinikum Links der Weser gGmbH (PDF)
Krankenhaus St. Joseph-Stift (PDF)
Paracelsus-Kurfürsten-Klinik (PDF)
Roland-Klinik (PDF)
Rotes-Kreuz-Krankenhaus Bremen (PDF)
St. Joseph-Hospital (PDF)
Tagesklinik Virchowstraße Diakonisches Werk Bremerhaven (PDF)


Qualitätssicherung

Um eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu sichern und weiter zu entwickeln, unternehmen alle Krankenhäuser umfangreiche interne und externe Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Beispielhaft seien hier erwähnt:

a) internes Qualitätsmanagement

Nach §135a Absatz 2 SGB V sind u.a. die Krankenhäuser verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzurichten und weiter zu entwickeln. In diesem Sinn verfügen die Krankenhäuser über die notwendigen Strukturen, um die Prozess- und Ergebnisqualität zu sichern und weiter zu verbessern.
Im Mittelpunkt steht dabei die Patientenversorgung.
Daneben werden aber auch alle sonstigen betrieblichen Abläufe betrachtet, um die gewünschte Qualität wirtschaftlich erbringen zu können.

b) externe Qualitätssicherung

Nach §137 SGB V beteiligen sich alle Krankenhäuser an bundesweit gültigen Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung.

Das Qualitätsbüro Bremen veröffentlicht seit 2002 die Ergebnisse in einem zusammenfassenden Bericht.

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2010 (PDF | 251 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2009 (PDF | 332 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2008 (PDF | 238 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2007 (PDF | 291 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2006 (PDF | 369 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2005 (PDF | 360 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2004 (PDF | 328 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2003 (PDF | 422 kb)

Qualitätsbericht der Krankenhäuser im Lande Bremen 2002-2003 (PDF | 377 kb)